Der perfekte Wechsel

Ihr Weg zu uns: Fehlerfreie Daten = Kurze Wechselzeit

Um einen Wechsel möglichst schnell und komplikationsfrei durchzuführen, kommt es auf die Genauigkeit / Richtigkeit der Daten an. In diesem Fall sind wir von Ihren Informationen abhängig.

Sind die Daten nicht korrekt, wird unsere Anmeldung abgelehnt. Das heißt der Wechsel verzögert sich wieder um ca. 1-2 Wochen. Aufgrund der Regelungen der Bundes-Netzagentur sind wir verpflichtet diese Regularien und Zeitfenster einzuhalten. Bei einer möglichen Verzögerung kann es zu einer automatischen ungewollten Vertragsverlängerung bei Ihrem Altversorger kommen.

Ihre Wechselmöglilchkeiten:

Lieferantenwechsel

  • Vertrag soll bei Ihrem alten Versorger beendet werden und Sie möchten neu von uns Versorgt werden.
  • Ihre Zählernummer bleibt gleich – Wir übernehmen die Kündigung und die Anmeldung für Sie.
  • Vertragspartner muss identisch zum Vorversorger sein. (Sonst ist keine Kündigung möglich)
  • Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben, teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Belieferungsdatum mit.

Erstbezug

  • Kompletter Neubau – Zähler muss vom Netzbetreiber gesetzt werden und in das allgemeine System eingetragen werden.
  • Eine Anmeldung ist bis zu  6 Wochen rückwirkend möglich, es sei denn Sie sind wurden schon in der Grundversorgung angemeldet.
  • Dann muss ein Lieferantenwechsel aus der Grundversorgung vorgenommen werden.

Umzug

  • Ich als neuer Vertragspartner ziehe in die neue Lieferstelle/Wohnung/Haus ein.
  • Mein Vormieter/Vorbesitzer wird somit abgemeldet. (Idealfall – ansonsten Übergabeprotokoll)
  • Die Zählernummer bleibt immer dem Objekt zugeordnet und übergeht an mich/neuer Vertragspartner.
  • Sie müssen Ihren Altversorger an der alten Lieferstelle nicht nennen.
  • Eine Anmeldung ist bis zu  6 Wochen rückwirkend möglich, es sei denn Sie sind wurden schon in der Grundversorgung angemeldet.
  • Dann muss ein Lieferantenwechsel aus der Grundversorgung vorgenommen werden.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Sie finden Ihre Zählernummer entweder auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder direkt in Ihrem Haushalt auf dem Stromzähler/Gasuhr (siehe Bilder rechts, rotes Kästchen unter „Eigentum Netzbetreiber“)

Was passiert bei Sonderkündigungsrecht / Preiserhöhung bei meinem alten Anbieter?

Haben Sie von Ihrem alten Anbieter ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht erhalten, so ist es ausschließlich Ihnen vorbehalten den Vertrag selbstständig zu kündigen. Die meisten Systeme haben leider kein Sonderkündigungsrecht hinterlegt und zeigen uns nur die vertraglich geregelten Laufzeiten an. Auch hier kann es zu einer ungewollten Verlängerung Ihrer Vertragslaufzeit kommen. Die weitere Anmeldung wird von uns übernommen.

Haben Sie dennoch weitere Fragen rund um Ihren Wechsel oder Unsicherheit bei Ihrem Anmeldegrund?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Stromzähler

– Befindet sich meistens im Sicherungskasten



Gaszähler

– befindet sich meist im Keller/unterste Etage