Weinstraßen-Energie-Blog #6
Am 06.10.2020 hat der Bundesverkehrsminister Andreas Scheurer (CSU) angekündigt, dass künftig die privaten Ladepunkte für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden. “Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 € Zuschussgibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher.“ Für die schnelle Umsetzung soll die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zuständig sein. Im Folgenden Artikel sollen alle relevanten Informationen zum Förderungspaket erklärt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns natürlich auch jederzeit unter vertrieb@weinstrassen-energie.de oder unter der Telefonnummer 06359 – 9247811 erreichen.
Wer kann Anträge zur Förderung stellen?
Laut der KFW können Alle Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden einen Antrag auf die Förderung stellen.
Beispiele für Träger von den soeben genannten Investitionsmaßnahmen wären: Privatpersonen, Wohnungseigentümergesellschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften und Bauträger.
Nicht antragsberechtig sind: Zweckverbände, Kirchen, Gemeindeverbände, Gebietskörperschaften und Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
Was wird überhaupt gefördert?
Prinzipiell wird der Erwerb einer neuen Ladestation sowie der Anschluss und die Installation an den Stellplätzen des bestehenden Wohngebäudes gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird nach dem Abschluss des Vorhabens auf euer Bankkonto überwiesen.
Wichtig hierbei ist, dass die Gesamtkosten des Vorhabens in jedem Fall über 900€ sind. Falls sich die Gesamtkosten unter 900€ belaufen, wird kein Zuschuss gewährt.
Unter die Gesamtkosten fallen folgende Punkte:
- Die Ladestation (z.B. Wallbox)
- Ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
- Ein Elektrischer Anschluss
- Die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten
- Die notwendigen technischen und auch baulichen Maßnahmen
- Die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie die Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Was ist ein Ladepunkt?
Ein Ladepunkt ist eine stationäre Möglichkeit ein Elektroauto zu laden. Im Gegensatz zu einer Ladestation, kann ein Ladepunkt nur ein Elektroauto zur selben Zeit aufladen.
Welche Anforderungen gibt es an das Wohngebäude?
Gefördert werden vor allem Wohngebäude die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend zum Wohnen dienen. Ferienhäuser oder Wochenendhäuser zum Beispiel, fallen nicht unter die Förderung. Auch Beherbergungsbetriebe oder hotelähnliche Leistungen fallen nicht unter die Förderung.
Welche Anforderungen gibt es an die Ladestation?
- Die Ladestation darf ausschließlich zum eigenen bzw. selbstgenutzten Gebrauch dienen.
- Die Ladestation muss in Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Sie muss genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
- Der Einbau muss durch ein Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden.
Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass der bezogene Strom ausschließlich aus 100% erneuerbaren Energien stammt. Die kann einerseits durch die Eigenerzeugung (z.B. Solaranlage) erfolgen oder durch dementsprechenden Stromliefervertrag. In unserem Fall würde unser e-Drive Tarif natürlich perfekt in Frage kommen. Der e-Drive Tarif ist nicht nur zu 100% aus erneuerbaren Energien, sondern auch noch ca. 25% günstiger im Vergleich zur herkömmlichen Energieversorgung.
Wir hoffen, wir konnten mit diesem Blogartikel etwas mehr Klarheit im Bereich der Förderung der eigenen Ladestation schaffen! Wie immer gilt auch bei diesem Thema: Wenn Sie Fragen rund um Ihre Energieversorgung haben, melden Sie sich doch gerne bei uns. Wir würden uns sehr freuen, auch Sie bald bei der Weinstraßen Energie begrüßen zu dürfen!
Ihr Weinstraßen Energie Team